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Voraussetzungen für die Einbürgerung

Um Deutsche oder Deutscher zu werden, gelten bestimmte Voraussetzungen. Hier erfahren Sie, welche Sie grundsätzlich erfüllen müssen.

Hier können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob sie die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des deutschen Passes erfüllen.

Die Voraussetzungen im Überblick

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“):

  • Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
  • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen (sogenannte „Ausschlussgründe“).

Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt bei besonders guten Integrationsleistungen

Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit in Ausnahmefällen auch früher beantragen. Wenn Sie sich zum Beispiel besonders in die Gesellschaft einbringen und sich um eine zügige Integration bemühen, können Sie sich auch schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen. Dafür müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie halten sich seit mindestens drei Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland auf.
  • Sie können besonders gute Integrationsleistungen nachweisen, etwa durch besonders gute Leistungen in der Schule oder im Beruf. Oder Sie arbeiten ehrenamtlich beispielsweise bei der Feuerwehr, oder engagieren sich im sozialen Bereich.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache mindestens auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Ermessenseinbürgerung

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf eine Einbürgerung haben, weil Sie noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen, hat die Behörde einen gewissen Spielraum für ihre Entscheidung, ob es nicht doch geht, ein sogenanntes Ermessen. Auch für so eine Ermessenseinbürgerung müssen Sie unbedingt folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland. Ausnahmen zu dieser Frist gibt es zum Beispiel für Personen, die durch die Einbürgerung für eine Tätigkeit im deutschen Interesse (insbesondere im Bereich der Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Kunst, Kultur, der Medien, des Sports oder des öffentlichen Dienstes) gewonnen oder gehalten werden sollen, sowie für Staatenlose.
  • Sie müssen in einer Wohnung oder in einer anderen Unterkunft leben.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
  • Sie haben ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie kennen die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieg.
  • Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt.

Mehr Informationen zur Ermessenseinbürgerung erhalten Sie bei Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde.

Ausschlussgründe

Es gibt Gründe, die in der Regel ausschließen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese sind unter anderem:

  • Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
  • Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie dem Verfassungsschutz und der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
  • Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte „Mehrehe“).
  • Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.

Die Broschüre „Mein Weg zum deutschen Pass“ bietet umfassende Informationen zu den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, sowie darüber, wie Sie den Antrag stellen und wie das Einbürgerungsverfahren abläuft.

Einen schnellen Überblick über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier.

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