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Schritt 1

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung?

Wenn Sie über eine Einbürgerung in Deutschland nachdenken, prüfen Sie am besten zunächst unverbindlich, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Das geht hier:

Kann ich eingebürgert werden?

Schritt 2

Individuelle Informationen von Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde

Bei Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde erhalten Sie das Formular, um den Antrag zu stellen. Außerdem gibt sie Ihnen weitere Informationen.

Welche Behörde Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde ist, erfahren Sie zum Beispiel bei der Stadt- oder Kreisverwaltung oder bei der Ausländerbehörde.

Manche Staatsangehörigkeitsbehörden stellen umfangreiche Informationen zur Einbürgerung und das Antragsformular auch auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Informieren Sie sich also auch online.

Zusätzlich zum Antrag müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen, die unten in Schritt 3 aufgeführt sind.

Schon gewusst?

Nach deutschem Recht müssen Sie Ihre bisherige(n) Staatsbürgerschaft(en) nicht aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist grundsätzlich für alle möglich.

Schritt 3

Nachweise zusammenstellen

Nachweise über...

Wenn Sie einen gültigen Pass haben, reichen Sie eine Kopie Ihres Passes ein. Sollten Sie keinen Pass besitzen, können auch andere Nachweise mit Foto geeignet sein, zum Beispiel ein Führerschein. Auch ein abgelaufener Pass kann hilfreich sein. Sollten Sie auch solche Dokumente nicht besitzen, sind andere Nachweise (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) möglich. Wenn Sie staatenlos sind, benötigen Sie in der Regel einen Reiseausweis für Staatenlose.

Das kann zum Beispiel eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil oder ein Adoptionsbeschluss sein.

Ihr unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis können Sie durch Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nachweisen.

Auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann für Ihre Einbürgerung ausreichen, wenn Sie zum Beispiel als Fachkraft in Deutschland arbeiten oder wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen Familiennachzug erteilt wurde. Auch dies können Sie durch den elektronischen Aufenthaltstitel nachweisen.

Als Nachweis reichen Sie zum Beispiel eine Kopie Ihres Mietvertrags ein.

Ihren Aufenthalt in Deutschland können sie mit verschiedenen Dokumenten nachweisen, zum Beispiel

  • Ihrem Rentenversicherungsverlauf,
  • eine Lohnabrechnung,
  • eine Immatrikulationsbescheinigung für eine Universität oder Fachhochschule,
  • Aus- und Weiterbildungsnachweisen,
  • Schulzeugnissen,
  • Kontoauszügen über Kartenzahlungen in Deutschland oder
  • Bescheinigungen über Arztbesuche.

Um nachzuweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren können, reichen Sie zum Beispiel Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Gehaltsabrechnungen oder Ihren Einkommensteuerbescheid ein.

Ihre Deutschkenntnisse können Sie mit folgenden Dokumenten nachweisen:

  • eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, dass Sie erfolgreich an einem Sprachkurs teilgenommen haben,
  • das Zertifikat über den Deutsch-Test für Zuwanderer,
  • eine Bescheinigung, dass Sie mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben und versetzt wurden,
  • das Zeugnis über Ihren Hauptschulabschluss,
  • den Nachweis, dass Sie in die 10. Klasse einer weiterführenden Schule versetzt worden sind oder
  • Ihr Abschlusszeugnis einer (Fach-)Hochschule.

Diesen Nachweis erbringen Sie in der Regel durch einen bestandenen Einbürgerungstest. Auch der Test „Leben in Deutschland“ gilt als Nachweis. Sie können ihn im Integrationskurs ablegen. Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt Einbürgerungstest.

Wenn Sie einen deutschen (Berufs-)Schulabschluss oder Studienabschluss haben, sind die Abschlusszeugnisse als Nachweise ausreichend.

Das ist nur eine Auswahl möglicher Unterlagen, die Sie gemeinsam mit dem Antrag einreichen müssen. Welche Nachweise Sie eventuell zusätzlich brauchen, sagt Ihnen Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde.

Sie müssen alle Nachweise und Unterlagen auch in deutscher Sprache einreichen. Urkunden aus Ihrem Herkunftsland müssen Sie grundsätzlich im Original und als beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen. Zugelassene Übersetzerinnen oder Übersetzer finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Einbürgerungstest

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie in der Regel einen Einbürgerungstest bestehen. In dem Test beantworten Sie Fragen zur deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, Kultur und Geschichte. Dabei geht es auch um demokratische Werte in Deutschland, die Grundlagen des Rechtssystems, Gleichberechtigung sowie Religionsfreiheit.

25 € Kosten pro Person
90 % Erfolgsquote

Wer muss den Einbürgerungstest machen?

  • Jünger als 16 Jahre Nein
  • Zwischen 16 und 67 Jahren Ja
  • Älter als 67 Jahre Nein

Wenn Sie einen deutschen Schul- oder Studienabschluss haben, müssen Sie den Test in der Regel nicht ablegen. Auch wenn Sie als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland bzw. als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) eingereist sind, müssen Sie den Test nicht absolvieren. Diese Ausnahme gilt auch für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen sind. Weitere Ausnahmen finden Sie im Bereich Fragen & Antworten.

Wo kann ich den Test machen?

Bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich zum Test anmelden.

Wie sieht der Test aus?

Bei der Prüfung bekommen Sie ein Testheft mit 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, diese Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.

Beispielfragen

Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Was ist damit gemeint?
  • AAlle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.
  • BDer Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
  • CNur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
  • DDie Gerichte machen die Gesetze.

Beispielfragen

In Deutschland darf man wählen.
Was bedeutet das?
  • AAlle deutschen Staatsangehörigen dürfen wählen, wenn sie das Mindestalter erreicht haben.
  • BNur verheiratete Personen dürfen wählen.
  • CNur Personen mit einem festen Arbeitsplatz dürfen wählen.
  • DAlle Einwohner und Einwohnerinnen in Deutschland müssen wählen.

Beispielfragen

Der 27. Januar ist in Deutschland ein offizieller Gedenktag.
Woran erinnert dieser Tag?
  • Aan das Ende des Zweiten Weltkrieges
  • Ban die Verabschiedung des Grundgesetzes
  • Can die Wiedervereinigung Deutschlands
  • Dan die Opfer des Nationalsozialismus

Wie kann ich mich vorbereiten?

30 der 33 Fragen gehören zu den Themenbereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Drei Fragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie gemeldet sind. Einen Überblick über alle wichtigen Themen und Testfragen zur Vorbereitung erhalten Sie im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Schritt 4

Antrag und Nachweise einreichen

Wenn Sie den Antrag ausgefüllt und die notwendigen Nachweise zusammengestellt haben, reichen Sie den Antrag in Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde ein. In einigen Behörden können Sie den Antrag auch online stellen. Machen Sie am besten eine Kopie von allen Unterlagen.

255 € pro Person
51 € für minderjährige Kinder, wenn sie gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, stellen Sie den Antrag selbst. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss grundsätzlich die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind meist die Eltern.

Schritt 5

Ihr Antrag wird geprüft und beschieden

Wenn Sie den Antrag und alle Nachweise eingereicht haben, prüft die Behörde den Antrag. Die Bearbeitungszeiten können unterschiedlich lange dauern und hängen vom Einzelfall ab. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 18 Monaten und länger. In manchen Fällen fordern die Behörden auch weitere Nachweise von Ihnen.

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie sich bei der Einbürgerung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sie müssen außerdem erklären, dass Sie keine Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen oder unterstützen oder dies in der Vergangenheit getan haben (sogenannte „Loyalitätserklärung“).

Schon während des Einbürgerungsverfahrens führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde mit Ihnen Gespräche über die Grundordnung und die Grundwerte Deutschlands. Dabei geht es um:

  • Wahlen und Wahlgrundsätze,
  • Grund- und Menschenrechte,
  • Regierungsform und Demokratie,
  • Staatsgewalt und Gewaltenteilung,
  • die Regierung, die Regierungsorgane und die Parteien.

Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen sind mit der Menschenwürde, die das Grundgesetz allen garantiert, nicht vereinbar. Solche Handlungen verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Sie können grundsätzlich nicht eingebürgert werden, wenn Sie solche Handlungen begehen oder verfassungsfeindliche Einstellungen vertreten. Das gilt auch, wenn Sie früher solche Handlungen begangen haben und sich heute nicht glaubhaft davon distanzieren.

Vor der Übergabe Ihrer Einbürgerungsurkunde müssen Sie Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung schriftlich abgeben.

Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands

Wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie sich, um eingebürgert zu werden, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen bekennen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erhalten, wenn Sie Handlungen begehen, mit denen Sie gegen dieses Bekenntnis verstoßen.

Schritt 6

Ihr Antrag wurde positiv beschieden

Herzlichen Glückwunsch! Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird Sie nun genau informieren, wie es weitergeht.

Sie erhalten eine Einbürgerungsurkunde, die Ihnen in der Regel persönlich oder im Rahmen einer Einbürgerungsfeier ausgehändigt wird. Damit sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.

Deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen

Durch die Einbürgerung sind Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie ein Ausweisdokument beantragen, also einen deutschen Reisepass und/oder einen deutschen Personalausweis.

Mehrstaatigkeit

Sie müssen Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten. Nach deutschem Recht ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle möglich. Allerdings kann es sein, dass in dem Land oder den Ländern Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) andere rechtliche Regelungen gelten – zum Beispiel, dass Sie Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen. Wenn Sie dazu Fragen haben, sollten Sie sich an die Botschaft oder ein Konsulat des Landes bzw. der Länder Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) wenden.

Wird die Einbürgerung abgelehnt, prüfen Sie bitte, woran der Antrag gescheitert ist. Wenn Sie unsicher sind, gibt es die Möglichkeit, Rückfragen an die Behörden zu stellen und sich die Ablehnung des Antrags noch einmal erläutern zu lassen.

Fehlende Voraussetzungen für die Einbürgerung können Sie nachholen und den Antrag gegebenenfalls neu stellen. Helfen Ihnen die Auskünfte der Staatsangehörigkeitsbehörde nicht weiter und haben Sie weitere Fragen? Dann können Sie auch den Bürgerservice der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration kontaktieren.

Die Broschüre „Mein Weg zum deutschen Pass“ bietet umfassende Informationen zu den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, sowie darüber, wie Sie den Antrag stellen und wie das Einbürgerungsverfahren abläuft.

Einen schnellen Überblick über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier.

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