Einbürgerung

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Wege zur Einbürgerung Deutsch sein? Aber klar!

Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihre Familienangehörigen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wo Sie sich weitergehend über den Antrag informieren können.

Deutschland ist ein vielfältiges Land. Ein Land, zu dem sich viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte schon lange zugehörig fühlen. Vielleicht gehören auch Sie dazu – haben Sie schon über eine Einbürgerung nachgedacht? Sie bringt Ihnen Sicherheit sowie rechtliche und politische Gleichstellung mit deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. Sie bringt Ihnen aber auch die Möglichkeit, das gesellschaftliche und politische Zusammenleben aktiv mitzugestalten. Denn Ihr Engagement ist wichtig für unser Land – wichtig für den Zusammenhalt, für die Wertschätzung anderer Kulturen, für ein stark aufgestelltes Deutschland im internationalen Wettbewerb.

Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet Ihnen vieles mehr:

Teilhabe durch Wahlrecht
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger können Sie die Politik in Deutschland mitgestalten. Sie können ohne Einschränkung wählen gehen und die Politik in Kommunen, den Bundesländern, dem Bund und Europa mitbestimmen. Außerdem können Sie von anderen Menschen gewählt werden.

Zugang zu allen Berufen
Als deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger dürfen Sie Ihren Beruf frei wählen. Es ist nicht mehr von Ihrem Aufenthaltstitel abhängig, welchen Beruf Sie ergreifen. Außerdem können Sie in einer lebenslangen Beschäftigung als Beamtin oder Beamter in einer staatlichen Einrichtung arbeiten, zum Beispiel bei der Polizei, als Lehrerin oder Lehrer, Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt oder in der Verwaltung beim Bund, den Ländern oder den Kommunen. Sie können sich ohne ausländerrechtliche Beschränkungen als Arzt oder Ärztin niederlassen oder ein Gewerbe eröffnen.

Lebenslanger gesicherter Aufenthalt
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger erhalten Sie einen lebenslangen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Sie müssen keine Genehmigungen mehr bei der Ausländerbehörde einholen und nicht mehr zu den ausländischen Konsulaten oder Botschaften gehen. Daneben haben Sie das uneingeschränkte Recht auf Freizügigkeit. Das heißt: Sie dürfen überall in Deutschland hinreisen, wohnen und arbeiten.

EU-Bürgerschaft
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger werden Sie mit Ihrer Einbürgerung gleichzeitig auch EU-Bürger/-in, wenn Sie das bisher nicht waren. Sie können sich durch die Freizügigkeitsregelung dann in allen Ländern der Europäischen Union uneingeschränkt aufhalten und dürfen dort ohne weitere Genehmigungen arbeiten, studieren oder wohnen.

Gewinn an Reisefreiheit
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger können Sie ohne Visum in 189 Länder reisen (Stand: Januar 2021). Diesen Vorteil bietet Ihnen kaum eine andere Staatsangehörigkeit dieser Welt. Darüber hinaus erhalten Sie Erleichterungen beim Antrag auf ein Visum. Ihre Einbürgerung macht es auch Ihren Familienangehörigen aus dem Ausland leichter, Sie in Deutschland zu besuchen.

Staatlicher Schutz
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie geschützt vor einer Ausweisung oder Auslieferung an einen anderen Staat. Ebenso erhalten Sie im Ausland Schutz durch den deutschen Staat in den deutschen Botschaften – wenn Sie nicht gleichzeitig die Staatsbürgerschaft des besuchten Landes haben.